Seit dem 22.11.2022 gilt für alle Tierärzte in Deutschland die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Da seitdem jedoch einige Fragen aufgekommen sind, wollen wir diese zusammengefasst gerne beantworten:

Eine Neufassung der Gebührenordnung war dringend erforderlich, da in der alten Fassung viele „moderne“ tierärztliche Leistungen nicht aufgeführt waren und aufgeführte Leistungen nicht mehr den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend vergütet wurden.

Um weiterhin ein ansprechendes Angebot tierärztlicher Leistungen, insbesondere in der Notfallversorgung gewährleisten zu können, war ein solcher Schritt überfällig.

Prinzipiell ist im Bereich der Pferdemedizin nach dem einfachen bis dreifachen Satz der in der GOT aufgeführten Vergütungssätze abzurechnen. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes, sowie eine Nichtberechnung von Notdienst-, Nacht-, Feiertags- und Wochenendgebühren sind nicht erlaubt. Dies würde nämlich dazu führen, dass viele Praxen diese „Sonderleistungen“ nicht mehr erbringen könnten und somit eine gesicherte Notfallversorgung unserer Patienten nicht möglich wäre. In Verbindung mit den geltenden Arbeitszeitregelungen ist diese auch in der geltenden Fassung der GOT immer noch kaum kostendeckend möglich!

 

Wir in der Pferdeklinik Tappendorf haben uns seit nunmehr 27 Jahren einer permanenten Notfallversorgung unserer Patienten verschrieben. Über 40 Mitarbeiter sind zurzeit erforderlich um auf dem gewohnten und sich stetig verbessernden Niveau, unsere Patienten rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr nicht nur medizinisch zu versorgen, sondern ihnen auch die erforderliche Zuneigung und Pflege zu geben.

Dennoch schaffen wir es grundsätzlich bei der direkten Vergütung auf der Basis des einfachen Satzes der GOT abzurechnen. Wir haben uns diesem Ziel verpflichtet, um eine absolute Nachvollziehbarkeit und Offenheit in allen Sektoren der Vergütung unserer Leistungen zu gewährleisten. Die Gebühren befinden sich dementsprechend grundsätzlich auf einem Niveau, welches von uns gesetzlich nicht unterschritten werden darf.

Sollte im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände des Falles abgewichen werden müssen, so werden unsere Patientenbesitzer hiervon in jedem Fall und im Vorfeld in Kenntnis gesetzt.

Unser Anspruch an eine optimale Versorgung unserer Patienten und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Besitzern ist die Basis unseres täglichen Handelns.

 

Ihr Team der Pferdeklinik Tappendorf