Heute wurde die Änderung der GOT im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, daher gelten die neuen Regelungen ab sofort.
– Der Notdienst beginnt für die Nacht abends um 18.00Uhr und endet am Morgen um 08.00Uhr (bislang 19.00-07.00Uhr)
– der Wochenendnotdienst beginnt Freitag 18.00Uhr und endet Montag 08.00Uhr (bislang Samstag 13.00 bis Montag 07.00Uhr)
– es MUSS für jeden Notfall, der innerhalb dieser Zeiten behandelt wird, eine Notdienstgebühr von 50€ netto erhoben werden
– jede Notdienstbehandlung muss mindestens zum 2-fachen Satz der GOT abgerechnet werden
– wir sind berechtigt, in Zukunft vom 1-fachen bis zum 4-fachen Satz der GOT abzurechnen (bislang bis zum 3-fachen Satz der GOT).
– das Fahrtgeld in die Ställe wird im Notdienst erhöht: ab sofort MUSS jeder Tierarzt pro Doppelkilometer 3,50€ berechnen (vorher 3,40€), die Mindestgebühr pro Kunde beträgt statt 10€ dann 13€
Wir hoffen auf Euer Verständnis, dass diese Maßnahmen tatsächlich nur der Erhaltung des tierärztlichen Notdienstes dienen und nichts mit Abzocke oder Bereicherung der Tierärzte zu tun hat.
Solltet ihr Fragen zu eurer Rechnung haben, meldet euch gerne bei euren Tierärzten, wir versuchen diese bestmöglich zu beantworten.